CVP Oberwallis   «Mehr Oberwallis»

Zweckmässiger Kinderbetreuungsabzug

In der Maisession behandelte der Grosse Rat die Revision des Steuergesetzes. Dabei geht es insbesondere darum, verschiedene Steuererleichterungen, die bereits im Dekret von 2005 beschlossen wurden, ins ordentliche Recht zu überführen. Neu wurde jedoch auch der Abzug der Kinderbetreuungskosten geregelt.
Aufgrund der heutigen Situation können von den Bundessteuern die effektiven Kosten für die Drittbetreuung der Kinder bis zu Fr. 10'000.- abgezogen werden, von den Kantonssteuern sind es Fr. 4'000.-. Im Rahmen der Revision schlug der Staatsrat nun vor, neben dem Drittbetreuungsabzug auch einen Abzug für die Betreuung der eigenen Kinder in der Höhe von Fr. 2'000.- zuzulassen.
Die CVPO unterstützte die Stossrichtung des Staatsrates, ist aber der Meinung, dass zwischen eigen- und fremdbetreuten Kindern keine Unterscheidung gemacht werden soll. Eine Schlechterstellung der Eigenbetreuung ist für die CVPO nicht angebracht. Es soll den Eltern frei gestellt sein, wie sie die Kinderbetreuung organisieren. Das Wichtigste ist, dass die Kinder eine gute Betreuung erhalten.
Die CVPO brachte daher den Abänderungsvorschlag ein, wonach Fr. 3'000.- sowohl für eigen- als auch für fremdbetreute Kinder in Abzug gebracht werden können. Diesem Abänderungsantrag stimmte die Mehrheit des Grossen Rates zu.
Die CVPO engagiert sich mit ausgewogenen und mehrheitsfähigen Lösungen für die Familien und für gesunde Kantonsfinanzen. Keine nicht realisierbaren Wunschträume, kein Populismus, sondern sinnvolle, der Bevölkerung direkt nützende Lösungen, um im Wallis noch „erfolgreicher wirtschaften“ und „besser leben“ zu können.


CVP Oberwallis
 

Zurück
Kommentar hinzufügen
powered by phpComasy